Im Volksmund gibt es ja bekanntlich beinahe für jede Situation weise, traditionelle Sprichwörter. So auch dafür, wann und ob man bedenkenlos draußen barfuß laufen darf. Der Volksmund besagt, dass man nur in Monatsnamen ohne „R“ im Freien barfuß laufen sollte. Der Mai ist der erste Monat ohne „R“ im Jahr und leitet somit inoffiziell den Sommer ein. "Alles neu macht der Mai", heißt es ja schließlich. Traditionellerweise eröffnen auch die Schwimmbäder ihre Pforten am 1. Mai. Darüber hinaus steht die Garten- und Grillsaison im Monat Mai sprichwörtlich „in ihrer Blüte“.
Die Natur erblüht und erstrahlt im Mai in fröhlich bunten Farben, alles erstarkt, wächst, gedeiht. In dieser Zeit werden – falls nicht schon getan – die Gärten und Terrassen fleißig auf Vorderfuß gebracht, die Garten- und Grillsaison wird standesgemäß mit dem klingenden Brutzeln des Grillers eröffnet.
Aber gerade beim Grillen läuft man ständig zwischen Garten und Küche bzw. Haus ein und aus. Irgendein Grillutensil hat man ja schließlich immer vergessen. Hier fehlt noch eine Gabel, dort noch ein Teller, und der Joghurt-Dip steht ja auch noch in der Küche. Damit man den Dreck und Schmutz vom Außenbereich aber nicht ständig in das Haus hineinschleppt, sollte eine
Fußmatte bzw.
Schmutzfangmatte an der Türschwelle nie fehlen.
Unsere
Fußmatten sind perfekt als
Fußabtreter bzw.
Schmutzfangmatten für den Außenbereich bzw. für den Garten und die Terrasse geeignet, da diese einerseits den Schmutz in sich aufsaugen, diesen dabei in sich speichern und festhalten, andererseits sind sie in der Waschmaschine bei 40° C waschbar und gewährleisten somit einen hohen Hygienestandard.
Informieren Sie sich über die Teppiche, Fußmatten und Teppichläufern einfach unter
Hinterlassen Sie einen Kommentar